Umlageverfahren U1 und U2
In jedem Unternehmen entstehen Lohnausfallkosten durch Krankheit (U1) oder aufgrund eines Beschäftigungsverbots bzw. Mutterschaft (U2). Insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe können erkrankte Beschäftigte ein unkalkulierbares finanzielles Risiko bedeuten.
Deshalb regelt das Gesetz zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG), dass den Unternehmen ein Teil dieser Aufwendungen erstattet wird. Die dafür erforderlichen Mittel werden über eine Umlage finanziert, die von den beteiligten Arbeitgebern monatlich an die Krankenkasse zu zahlen ist.
Umlage 1 (U1)
Erstattung der Aufwendungen bei Krankheit
Der Arbeitgeber sichert sich mit der Umlage U1 gegen zu hohe Kosten bei eintretenden Lohnfortzahlungen für die Arbeitnehmer im Krankheitsfall ab. Ein Unternehmen ist zur Teilnahme am Ausgleichsverfahren zur Umlage U1 verpflichtet, wenn es nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt. Von der Mitarbeiteranzahl ausgenommen sind Beschäftigte, die ausschließlich wegen ihrer Berufsausbildung im Unternehmen arbeiten (z. B. Auszubildende oder Praktikanten).
Der BKK Landesverband Mitte führt die U1 für die Heimat Krankenkasse durch. Anträge auf Erstattung aus der U1 leiten wir an den BKK Landesverband weiter. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir zu laufenden Erstattungsanträgen keine Auskünfte geben können. Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an den BKK Landesverband Mitte.
Umlage 2 (U2)
Erstattung der Aufwendungen bei Mutterschaft oder Beschäftigungsverbot
Im Rahmen des Umlageverfahrens U2 bekommt der Arbeitgeber seine Aufwendungen bei Mutterschaft erstattet. Dazu gehört der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Dauer der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz sowie das bei Beschäftigungsverboten zu zahlende Arbeitsentgelt und die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in voller Höhe.
Die Umlage U2 wird direkt bei der Heimat Krankenkasse und nicht beim Landesverband bearbeitet. Aus diesem Grund hat die Heimat Krankenkasse einen vom Landesverband Mitte abweichenden Beitragssatz zur U2.
Umlagesätze ab dem 01.01.2024
Lohnausgleichskasse | Prozent | Erstattung |
Umlage 1, ermäßigt | 1,9 | 50 % |
Umlage 1, allgemein | 2,3 | 60 % |
Umlage 1, erhöht | 4,4 | 80 % |
Umlage 2, Mutterschaft | 0,29 | 100 % |