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Gesetzliche Leistung
 

Arznei- und Verbandmittel

Mit minimaler Zuzahlung bestens versorgt

Wir übernehmen die Kosten für alle medizinisch notwendigen und für die vertragsärztliche Versorgung zugelassenen, verschreibungspflichtigen Arznei- und Verbandmittel. Versicherte der Heimat Krankenkasse tragen lediglich die gesetzliche Zuzahlung, auch Rezeptgebühr genannt. Damit die Heimat Krankenkasse die Kosten für Sie übernehmen kann, ist ein Kassenrezept nötig. Private Verordnungen sind von der Versorgung ausgeschlossen.

Mehrkosten: Wenn der Preis des Arzneimittels den Festbetrag überschreitet

Die Kosten für ein Arzneimittel werden von allen gesetzlichen Krankenkassen nur bis zur Höhe des Festbetrags übernommen. Festbeträge sind Höchstpreise für Arzneimittel bzw. für bestimmte Arzneimittelgruppen. Liegt der Preis für ein Arzneimittel über dem Festbetrag, tragen die Versicherten die Differenzkosten allein. In diesen seltenen Fällen fallen bei der Einlösung des Kassenrezeptes in der Apotheke Mehrkosten an.

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