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Gesetzliche Leistung
 

Brillen und Sehhilfen

Bei nachlassendem Sehvermögen zum Augenarzt

Wenn Sie bemerken, dass Ihr Sehvermögen nachlässt oder Ihr Sehfeld eingeschränkt ist, sollten Sie einen Augenarzt aufsuchen und einen Sehtest machen lassen. Die Kosten dafür trägt die Heimat Krankenkasse – sie werden direkt über Ihre Versichertenkarte abgerechnet. Stellt sich beim Sehtest heraus, dass Sie eine Brille oder Kontaktlinsen benötigen, tragen Sie in den meisten Fällen die Kosten dafür selbst. In bestimmten Fällen unterstützt Sie die Heimat Krankenkasse jedoch gern bei den Kosten für eine Sehhilfe.

Wer hat Anspruch auf eine Kostenbeteiligung für Brillengläser?

Kinder und Jugendliche

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren beteiligen wir uns an den Kosten für die Brillengläser in Höhe der bundesweit geltenden Festbeträge. Sind aus medizinischen Gründen Kontaktlinsen notwendig sowie bestimmte Voraussetzungen erfüllt (z. B. bei einer Stärke ab acht Dioptrien), übernehmen wir auch hier die Kosten.

Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen

Unter folgenden Voraussetzungen können wir uns auch bei Erwachsenen an den Kosten für Brillengläser beteiligen:

  • Bei bestimmten Augenerkrankungen oder -verletzungen
  • Wenn trotz Brille die maximale Sehleistung unter 30 Prozent liegt
  • Wenn Sie einen Fernkorrekturausgleich von mehr als sechs Dioptrien benötigen
  • Wenn eine Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien vorliegt

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