Impf-Budget
Für zusätzlichen Impfschutz
Die Heimat Krankenkasse übernimmt für Säuglinge, Kinder sowie Erwachsene die Kosten für alle Standardimpfungen. Zu den Standardimpfungen zählen alle Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen und vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als Kassenleistung anerkannt sind (z.B. gegen Tetanus, Diphtherie und Polio). Diese Impfungen werden direkt über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet.
Indikationsimpfungen: Wichtiger Schutz für bestimmte Personengruppen
Neben den Standardimpfungen, die für alle Menschen empfohlen werden, übernimmt die Heimat Krankenkasse auch die Kosten für sogenannte Indikationsimpfungen. Diese Impfungen sind speziell für bestimmte Personengruppen oder Risikogruppen wichtig, um sie vor bestimmten Krankheiten zu schützen. Indikationsimpfungen werden ebenfalls direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter Indikationsimpfungen.
Zusätzliche Schutzimpfungen mit dem Impf-Budget
Darüber hinaus bieten wir Ihnen ein jährliches Impf-Budget von 300 Euro für zusätzliche Schutzimpfungen, die nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden können.
Dazu zählen:
- Reiseschutzimpfungen: Diese Impfungen schützen Sie vor Krankheiten, die in bestimmten Reisegebieten verbreitet sind, wie z.B. Hepatitis A und B, Typhus oder Gelbfieber. Mehr erfahren.
- Impfungen außerhalb der Indikation: Sie möchten sich z.B. gegen Influenza (Grippe) impfen lassen, gehören aber aufgrund Ihres Alters nicht zur Risikogruppe? Auch in diesem Fall können Sie Ihr Impf-Budget nutzen. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier: Indikationsimpfungen.
Die Kosten für den Impfstoff und das ärztliche Honorar erstatten wir Ihnen im Rahmen des Impf-Budgets bis zu einer Höhe von insgesamt 300 Euro je Kalenderjahr. Sie legen die Kosten zunächst selbst aus und reichen dann die Rechnung (Quittung) sowie die ärztliche Verordnung des Impfstoffs (Rezept) unter Angabe Ihrer Bankverbindung bei uns ein. Nutzen Sie hierfür gerne unsere ServiceApp oder unseren Antrag auf Erstattung von Impfleistungen.
Häufige Fragen
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