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Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster)

Schätzungen zufolge erkrankt etwa jeder Vierte im Laufe seines Lebens mindestens einmal an Herpes zoster, auch Gürtelrose genannt. Diese Viruserkrankung verursacht häufig einen schmerzhaften, brennenden Hautausschlag, der in manchen Fällen zu langanhaltenden Nervenreizungen führen kann. Eine Maßnahme zur Vorbeugung ist die Impfung gegen Gürtelrose. Erfahren Sie, für welche Alters- und Personengruppen eine Impfung empfohlen wird.

Infektionsweg und Übertragung bei Gürtelrose

Meist infiziert man sich im Kindesalter erstmals mit dem Varizella-Zoster-Virus, das Windpocken (Varizellen) mit Papeln und Bläschen am ganzen Körper hervorruft. Nach der Erkrankung bleibt das Virus ein Leben lang in den Nervenzellen des Gehirns und Rückenmarks inaktiv.

Doch unter bestimmten Umständen, wie z.B. bei einem geschwächten Immunsystem, Stress, mangelnden Sonnenschutz oder die Einnahme von Kortison, können die Viren reaktiviert werden und Gürtelrose auslösen.

Gürtelrose ist weniger ansteckend als Windpocken, da nur die Flüssigkeit der Bläschen infektiös ist. Personen, die noch keine Windpocken hatten und auch nicht dagegen geimpft sind, können sich anstecken, wenn sie mit den Bläschen in Kontakt kommen. Sie erkranken dann aber an Windpocken, nicht an Gürtelrose.

Gürtelrose: Symptome und Krankheitsverlauf

Ein typisches Symptom von Gürtelrose ist ein schmerzhafter, oft gürtelförmiger Hautausschlag, der auf einer Körperseite auftritt, häufig im Bereich von Brustkorb und Rumpf, aber auch Auge, Ohr, Mundhöhle oder Genitalbereich können betroffen sein. Zunächst verspüren Betroffene Schmerzen, Brennen oder Kribbeln in der betroffenen Hautregion, bevor sich nach wenigen Tagen kleine rötliche Knötchen oder Bläschen bilden. Die Schmerzen können stark und brennend sein, begleitet von Fieber, Kopfschmerzen und allgemeinem Unwohlsein.

Etwa sieben bis zehn Tage später beginnen die Bläschen auszutrocknen und bilden gelbliche Krusten. In der Regel heilt der Ausschlag innerhalb von zwei bis vier Wochen vollständig ab. Nach Abheilen des Ausschlags können bei 12 bis 20 Prozent der Erkrankten nervenbedingte Schmerzen bestehen bleiben (postherpetische Neuralgie) und in seltenen Fällen sogar dauerhaft sein.

Eine Impfung kann vorbeugen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose als Standardimpfung für alle Menschen ab 60 Jahren. Im Rahmen der Indikationsimpfungen wird sie für Personen ab 50 Jahren empfohlen, die durch chronische Erkrankungen oder ein geschwächtes Immunsystem ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben.
Dies betrifft zum Beispiel Patientinnen und Patienten mit

  • einer angeborenen bzw. erworbenen Immunschwäche
  • HIV/Aids
  • rheumatoider Arthritis
  • systemischem Lupus erythematodes
  • chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen
  • chronischen Lungenerkrankungen wie COPD oder Asthma bronchiale
  • chronischer Nierenerkrankung
  • Diabetes mellitus

Die Gürtelrose-Impfung bietet allerdings keinen vollständigen Schutz, da sie nicht alle Variationen des Virus abdecken kann und die Immunantwort individuell unterschiedlich ist. Obwohl die Impfung das Risiko einer Erkrankung und die Schwere der Symptome erheblich verringert, können einige Personen dennoch erkranken, insbesondere wenn ihr Immunsystem geschwächt ist oder sie älter sind. Lassen Sie sich vor der Impfung ärztlich beraten, um individuelle Risiken und Vorteile abzuklären.

Nebenwirkungen der Gürtelrose-Impfung

Nach der Impfung gegen Gürtelrose kann es häufig zu Rötungen oder Schwellungen an der Einstichstelle kommen, die auch schmerzhaft sein können. In den ersten drei Tagen nach der Impfung sind zudem allgemeine Symptome wie Kopfschmerzen, Müdigkeit, Fieber oder Muskelschmerzen möglich. Auch Juckreiz an der Injektionsstelle tritt häufig auf. Manchmal kann es zu einer Schwellung der Lymphknoten oder Gelenkschmerzen kommen. Diese Impfreaktionen sind in der Regel von kurzer Dauer und klingen nach ein bis zwei Tagen ab.

Impfschema der Gürtelrose-Impfung

Die Grundimmunisierung mit dem Totimpfstoff erfolgt in zwei Dosen, die im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten verabreicht werden.

Derzeit gibt es keine festgelegte Empfehlung, wann die Impfung gegen Herpes zoster aufgefrischt werden sollte. Bisherige Studien deuten darauf hin, dass der Impfschutz mindestens vier Jahre anhält und in diesem Zeitraum nur leicht von 98 Prozent auf 88 Prozent abnimmt. Langzeitstudien zur Dauer des Schutzes laufen noch, um genauere Informationen zur Notwendigkeit und zum optimalen Zeitpunkt einer Auffrischimpfung zu erhalten.

Kostenübernahme der Impfung gegen Gürtelrose

Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch Instituts empfohlen und in den Leistungskatalog der Krankenkassen übernommen wurden, sind kostenfrei. Dazu zählt auch die Impfung gegen Gürtelrose im Rahmen der Standardimpfung ab 60 Jahren oder als Indikationsimpfung ab 50 Jahren.

Für alle zusätzlichen Schutzimpfungen erstatten wir Ihnen im Rahmen unseres Impf-Budgets pro Kalenderjahr bis zu 300 Euro für die Kosten der Impfung und das ärztliche Honorar.

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