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Impfung gegen Keuchhusten

Keuchhusten, auch Pertussis genannt, ist eine durch Bakterien verursachte, hoch ansteckende Krankheit. Die Erreger setzen Giftstoffe frei, die die Schleimhäute der Atemwege schädigen. Besonders gefährdet sind Säuglinge, Kinder und Jugendliche, bei denen es oft zu einem schweren Krankheitsverlauf kommt. Zunehmend sind aber auch Erwachsene betroffen, wobei die Symptome bei ihnen meist milder sind.

Weltweit zählt Keuchhusten zu den häufigsten Infektionskrankheiten der Atemwege. Die Erkrankung tritt ganzjährig auf, wobei die Inzidenz im Herbst und Winter etwas höher liegt als in anderen Jahreszeiten.

Wie ansteckend ist Keuchhusten?

Keuchhusten wird von Mensch zu Mensch übertragen, indem beim Husten, Niesen oder Sprechen winzige Tröpfchen aus dem Nasen-Rachen-Raum in die Luft gelangen und von anderen Personen eingeatmet werden (Tröpfcheninfektion). Dabei können sich die Bakterien bis zu einem Meter weit verbreiten.

Die Ansteckungsgefahr ist bei Keuchhusten besonders hoch: Fast jeder Kontakt eines Erkrankten mit ungeschützten Personen führt zu einer Übertragung. Auch geimpfte Personen können vorübergehend Träger des Erregers sein, ohne selbst zu erkranken. In solchen Fällen ist es jedoch möglich, dass sie andere anstecken.

Welche Symptome treten bei Keuchhusten auf?

Die ersten Anzeichen einer Keuchhustenerkrankung treten in der Regel neun bis zehn Tage nach der Ansteckung auf. Bereits kurz vor den ersten Symptomen sind Erkrankte ansteckend.

Zunächst ähneln die Symptome einer Erkältung: leichter Husten, Schnupfen, Schwächegefühl und gelegentlich leichtes Fieber. Im weiteren Verlauf zeigt sich das charakteristische Krankheitsbild mit starken, krampfartigen Hustenanfällen. Beim Einatmen entsteht häufig ein pfeifendes Geräusch, da die Erkrankten nach Luft ringen.

Wie verläuft die Krankheit?

Der Krankheitsverlauf hängt stark vom Impfschutz ab. Bei ungeimpften Personen verläuft Keuchhusten typischerweise in drei Phasen:

  • Erste Phase (Dauer 1–2 Wochen)
    Symptome wie bei einer Erkältung: Schnupfen, leichter Husten, gelegentlich leichtes Fieber
  • Zweite Phase (Dauer 4–6 Wochen)
    In dieser Phase treten starke, krampfartige Hustenanfälle auf („Stakkatohusten“). Die Anfälle können bis zu 50-mal pro Tag auftreten und dauern oft mehrere Minuten. Dabei kann es zum Abhusten von zähem Schleim oder Erbrechen kommen. Typisch sind auch Appetitlosigkeit und allgemeine Schwäche, selten kommt es zu Fieber.
  • Dritte Phase (Dauer 6–10 Wochen)
    Die Beschwerden klingen langsam ab und die Betroffenen erholen sich allmählich.

Die häufigste Komplikation infolge eines Keuchhustens ist die Lungenentzündung, für die vor allem Säuglinge und ältere Menschen anfällig sind. Bei Jugendlichen, Erwachsenen und geimpften Kindern verläuft die Krankheit meist milder und ohne typische Symptome, sodass sie oft nicht diagnostiziert wird.

Wann ist die Impfung sinnvoll?

Da die Immunität gegen Keuchhusten sowohl nach einer natürlichen Infektion als auch nach einer vollständigen Impfung nur begrenzt anhält, besteht die Möglichkeit, sich im Laufe des Lebens mehrfach zu infizieren und zu erkranken. Die Impfstrategie in Deutschland zielt daher darauf ab, besonders gefährdete Gruppen wie Säuglinge und Kleinkinder möglichst frühzeitig und vollständig zu schützen. Eine Grundimmunisierung ist unerlässlich, da gerade in diesen Altersgruppen das Risiko für schwere Krankheitsverläufe besonders hoch ist.

Um den Impfschutz aufrechtzuerhalten und die Übertragung auf ungeimpfte oder nicht immune Personen zu minimieren, sind regelmäßige Auffrischimpfungen notwendig. Diese werden sowohl im Vorschul- und Jugendalter als auch bei Erwachsenen empfohlen, um die Wirksamkeit des Schutzes langfristig zu sichern.

Impfempfehlung

Die Keuchhusten-Impfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen und wird für verschiedene Personengruppen empfohlen:

  • Säuglinge und Kleinkinder
    Für Säuglinge ist eine Grundimmunisierung mit drei Impfdosen im Alter von zwei, vier und elf Monaten vorgesehen. Frühgeborene benötigen vier Impfdosen im Alter von zwei, drei, vier und elf Monaten. Diese Impfungen werden in der Regel mit einem Kombinationsimpfstoff durchgeführt, der gleichzeitig gegen Krankheiten wie Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung, Hib und Hepatitis B schützt.
  • Auffrischimpfungen bei Kindern und Jugendlichen
    Die erste Auffrischimpfung erfolgt im Vorschulalter mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis. Eine weitere Auffrischung wird im Alter von neun bis 16 Jahren durchgeführt, wobei hier ein erweiterter Kombinationsimpfstoff zum Einsatz kommt, der zusätzlich gegen Kinderlähmung schützt (Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Poliomyelitis).
  • Erwachsene
    Bei der nächsten fälligen Impfung gegen Tetanus und Diphtherie sollten Erwachsene auch gegen Keuchhusten geimpft werden (Dreifach-Kombinationsimpfstoff).
  • Schwangere
    Schwangere sollten im dritten Trimester gegen Keuchhusten geimpft werden. Bei erhöhtem Risiko für eine Frühgeburt kann die Impfung bereits im zweiten Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Falls die Impfung während der Schwangerschaft versäumt wurde und die letzte Impfung mehr als zehn Jahre zurückliegt, sollte die Mutter in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden.
  • Kontaktpersonen von Neugeborenen
    Enge Haushaltskontakte wie Eltern, Geschwister, Großeltern oder Tagesmütter sollten geimpft werden, wenn ihre letzte Impfung mehr als zehn Jahre zurückliegt.
  • Berufliche Indikation
    Für Personal in der unmittelbaren Patientenversorgung, beispielsweise in der Geburtshilfe, in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Gemeinschaftseinrichtungen, wird eine Impfung alle zehn Jahre empfohlen. Da gegen Keuchhusten kein Einzelimpfstoff zur Verfügung steht, wird ein Dreifach-Kombinationsimpfstoff (Diphtherie-Tetanus-Pertussis) verwendet.

Kostenübernahme durch die Heimat Krankenkasse

Wir übernehmen die Kosten für alle Impfungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Grundlage der Empfehlung der STIKO in der Schutzimpfungsrichtlinie als Kassenleistung aufgenommen hat. Diese sogenannten Standardimpfungen, zu denen auch die Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis) zählt, werden direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet.

Weiterführende Informationen und Beratung

Weitere nützliche Informationen zur Schutzimpfung gegen Keuchhusten finden Sie auf der Themenseite und in den FAQs der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts.

Für individuelle Fragen und eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

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