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Impfung gegen Masern

Masern gehören zu den ansteckendsten Viruserkrankungen der Welt. Vor der Entwicklung der Impfung in den 1960er Jahren kam es immer wieder zu Masernepidemien, an denen Millionen von Menschen starben. Mit der Einführung der Impfung ist die Zahl der Erkrankungen deutlich zurückgegangen, es kommt aber immer wieder zu Ausbrüchen bei Ungeimpften.

Wie werden Masern übertragen?

Die Viren werden hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten oder Niesen übertragen. Auch der Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase oder Rachen kann zu einer Ansteckung führen. Bereits eine kurze Exposition reicht aus, um ungeschützte Personen zu infizieren.

Welche Symptome treten bei Masern auf?

Die Erkrankung beginnt häufig mit hohem Fieber, Husten, Schnupfen und einer Entzündung des Nasen-Rachen-Raumes sowie einer Bindehautentzündung. Typisch ist der charakteristische Hautausschlag, der nach einigen Tagen auftritt und von einer Schuppung der Haut begleitet sein kann. Masern schwächen vorübergehend das Immunsystem, was das Risiko für Folgeerkrankungen wie Mittelohr- oder Lungenentzündung erhöht.

 

Schwerer Krankheitsverlauf

Schwere Komplikationen wie Gehirnentzündungen führen in zehn bis 20 Prozent der Fälle zum Tod oder hinterlassen bleibende Schäden wie Lähmungen und geistige Behinderungen. Eine seltene Spätfolge ist die SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis), eine meist tödlich verlaufende Entzündung des Gehirns und des Nervensystems, die noch Jahre nach einer Maserninfektion auftreten kann. Von SSPE sind vor allem Kinder betroffen, die im ersten Lebensjahr erkrankt sind.

 

Masern-Schutzimpfung

Der sicherste Schutz vor Masern ist die Impfung. Dabei handelt es sich um einen Lebendimpfstoff, der abgeschwächte Masern-Viren enthält. Die Impfung wird häufig in Kombination mit anderen Impfstoffen angeboten, die gleichzeitig vor Mumps, Röteln und optional auch vor Windpocken (Varizellen) schützen. Diese sind als MMR- oder MMRV-Impfstoffe bekannt.

Wer sollte sich gegen Masern impfen lassen?

Die Impfung gegen Masern erfolgt in der Regel im Kindesalter und kann bei Bedarf im Jugendalter nachgeholt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Impfung auch Erwachsenen empfohlen. Alle Impfungen erfolgen vorzugsweise mit dem MMR-Kombinationsimpfstoff:

  • Säuglinge und Kleinkinder: Die erste Impfung sollte im Alter von elf bis 14 Monaten erfolgen. Die zweite Dosis wird frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung im Alter von 15 bis 23 Monaten verabreicht. Steht der Besuch einer Kindertagesstätte, bevor, so können Babys bereits im Alter von neun Monaten geimpft werden.
  • Kinder und Jugendliche: Bei unvollständiger Immunisierung werden zwei Dosen des MMR-Kombinationsimpfstoffs empfohlen.
  • Personen, die nach 1970 geboren sind: Sie erhalten eine einmalige Impfdosis, sofern ihr Impfstatus unklar oder unzureichend ist. Zusätzlich wird eine zweite Dosis empfohlen, wenn sie in einer der folgenden Einrichtungen tätig sind:
    • Medizinische Einrichtungen oder Tätigkeiten mit Kontakt zu infektiösem Material
    • Pflegeeinrichtungen
    • Gemeinschaftseinrichtungen
    • Fach-, Berufs- und Hochschulen

Kostenübernahme durch die Heimat Krankenkasse

Bestimmte Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfohlen werden, sind im Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen enthalten und können somit erstatten werden. Dazu gehört auch die Masern-Impfung, für die wir die Kosten übernehmen.

Weitere Informationen und Beratung

Bei Masern greifen die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes: Erkrankte und Verdachtsfälle dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht betreten. Dies gilt auch für ungeimpfte Personen im gleichen Haushalt. Betroffene müssen die Einrichtung informieren.

Weitere Informationen zu Masern und der Schutzimpfung finden Sie auf der Themenseite der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts.

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