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Impfung gegen Röteln

Röteln sind vor allem durch den charakteristischen Hautausschlag, den sie auslösen, bekannt. Dabei handelt es sich um eine hoch ansteckende Viruserkrankung. Während die meisten in der Regel ohne Komplikationen erkranken, kann eine Infektion bei Schwangeren Auswirkungen auf das ungeborene Kind haben. Eine einmalige Infektion oder eine vollständige Impfung schützen ein Leben lang vor dem Virus. Die Zahl der Erkrankungen ist aufgrund flächendeckender Impfungen gesunken. In Deutschland, wo Röteln meldepflichtig sind, treten nur noch selten Fälle auf.

Wie werden Röteln übertragen?

Beim Husten, Niesen oder Sprechen gelangen die Viren in die Luft und können von anderen eingeatmet werden (Tröpfcheninfektion). Bei Schwangeren besteht zudem die Gefahr, dass die Erreger auf das ungeborene Kind übertragen werden.

Welche Symptome werden durch Röteln verursacht?

Nur etwa die Hälfte der Infizierten entwickelt Symptome. Die ersten Anzeichen einer Infektion treten etwa zwei bis drei Wochen nach der Ansteckung auf. Häufig beginnen die Symptome mit allgemeinen Krankheitszeichen wie:

  • geschwollenen Lymphknoten
  • Kopfschmerzen
  • Fieber
  • Bindehautentzündung
  • Schnupfen
  • Hautausschlag mit feinen, rötlichen Flecken
  • Gelenkschmerzen und -entzündungen

Kinder entwickeln meist nur einen Hautausschlag, der innerhalb weniger Tage von selbst abheilt. Besonders gefährlich ist eine Infektion während der Schwangerschaft: Das ungeborene Kind kann schwere Schäden an Organen wie Herz, Innenohr, Auge, Gehirn, Leber oder Milz erleiden.

Schutz

Die wirksamste Methode, sich vor einer Rötelninfektion zu schützen, ist die Impfung. Sie sorgt für eine langfristige Immunisierung. Schwangere, die Kontakt mit einer infizierten Person hatten, sollten ihren Immunschutz unbedingt bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt überprüfen lassen, um mögliche Risiken für das ungeborene Kind auszuschließen.

Kombinationsimpfstoffe

Die Schutzimpfung gegen Röteln wird vorzugsweise als Kombinationsimpfstoff verabreicht. Es gibt zwei Arten von Kombinationsimpfstoffen:

Für wen ist eine Impfung sinnvoll?

Die Röteln-Impfung wird für verschiedene Personengruppen empfohlen. Dabei richtet sich der Impfzeitpunkt nach Alter und Lebenssituation:

  • Säuglinge und Kleinkinder: Die erste Impfung erfolgt im Alter von elf bis 14 Monaten mit dem MMR-Kombinationsimpfstoff. Die zweite Impfung ist frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung im Alter von 15 bis 23 Monaten mit dem MMRV-Kombinationsimpfstoff erforderlich. Steht der Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung, wie z.B. einer Kindertagesstätte, bevor, kann die Impfung bereits ab dem Alter von neun Monaten erfolgen.
  • Frauen im gebärfähigen Alter: Bei unklarem Impfstatus werden zwei Impfdosen mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff empfohlen.
  • Nach 1970 geborene Personen in bestimmten Tätigkeitsbereichen:
    • Medizinische Einrichtungen
    • Tätigkeiten mit Kontakt zu infektiösem Material
    • Einrichtungen der Pflege in der Pädiatrie, der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung
    • Gemeinschaftseinrichtungen
    • Fach-, Berufs- und Hochschulen

Während Frauen zweimal geimpft werden müssen, reicht bei Männern eine einmalige Impfung aus.

Kostenübernahme durch die Heimat Krankenkasse

Die Impfung gegen Röteln gehört zu den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts empfohlenen Schutzimpfungen. Sie ist in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen eingebunden und wird vollständig von uns übernommen. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Gesundheitskarte.

Weitere Informationen und Beratung

Auf der Themenseite der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Röteln und die Schutzimpfung.

Für eine individuelle und persönliche Beratung nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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