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Schutzimpfungen: Empfehlungen für Kinder und Erwachsene

Eine Schutzimpfung soll vor schweren Infektionskrankheiten schützen, die durch Bakterien oder Viren hervorgerufen werden. Bei der Heimat Krankenkasse erfahren Sie, welche Impfungen die Ständige Impfkommission für Kinder und Erwachsene empfiehlt.

Was ist unter dem Begriff Schutzimpfung zu verstehen?

Schutzimpfung bedeutet die Verabreichung eines Impfstoffes, um eine Person vor einer bestimmten Krankheit zu schützen. Impfungen sollen als Vorbeugung gegen Infektionskrankheiten dienen, die durch Bakterien oder Viren ausgelöst werden. Sie sind eine Maßnahme zur Erhaltung der öffentlichen Gesundheit.

Klassische Impfstoffe enthalten abgeschwächte oder inaktivierte Formen von Krankheitserregern, die das Immunsystem des Körpers anregen, um Antikörper gegen bestimmte Bakterien und Viren zu produzieren. Neuere mRNA-Impfstoffe beinhalten nicht mehr die Antigene selbst, sondern vielmehr einen Bauplan, um dieses Antigen herzustellen. Kommt die geimpfte Person später mit diesen Krankheitserregern in Kontakt, kann das Immunsystem schnell reagieren und die Infektion bekämpfen, bevor sie sich ausbreitet. Impfen soll somit vor einem schweren Krankheitsverlauf schützen.

Der Unterschied zwischen aktiver und passiver Immunisierung

Bei der aktiven Immunisierung erfolgt die Verabreichung von Lebendimpfstoffen, Totimpfstoffen, Vektorimpfstoffen oder mRNA-Impfstoffen. Ziel ist es, das körpereigene Immunsystem dazu anzuregen, auf die Infektion schnell zu reagieren, damit entweder keine oder nur eine abgeschwächte Infektionskrankheit auftritt. Der Körper bildet bei dieser Impfung selbstständig Abwehrstoffe, die ihn langfristig schützen sollen.

Im Gegensatz dazu werden bei einer passiven ImmunisierungAntikörper geimpft, um einen schnellen Schutz gegen bestimmte Krankheiten zu gewährleisten. Dieser Impfstoff kommt zum Einsatz, wenn ein Patient bereits mit den Krankheitserregern in Kontakt gekommen ist und kein ausreichender Impfschutz besteht. Die passive Immunisierung hält jedoch nur für etwa drei Monate.

Warum sind Auffrischungsimpfungen notwendig?

Für eine Grundimmunisierung sind in der Regel mehrere Teilimpfungen notwendig. Die Anzahl der Impfungen, der jeweilige Zeitpunkt und das Alter des Patienten sind bei jedem Impfstoff in einem Impfschema definiert. Manche Schutzimpfungen wirken ein Leben lang, andere sollten Sie nach einiger Zeit auffrischen, um den Impfschutz aufrecht zu erhalten. Ihr Hausarzt verabreicht den Impfstoff zumeist über eine Spritze, es gibt aber auch Schluckimpfungen oder Impfungen, die über die Haut aufgenommen werden. Die meisten Impfungen sind in den ersten Lebensjahren vorgesehen. Auffrischungsimpfungen bei Jugendlichen und Erwachsenen dienen der erneuten Anregung des Immunsystems und sind etwa alle 10 Jahren nötig.

Welche Rolle spielt der Impfausweis bei Schutzimpfungen?

Die einzelnen Impfungen, die Sie bekommen haben, werden im Impfausweis oder Impfpass dokumentiert. Dieses Zertifikat gibt somit einen Überblick über den eigenen Impfschutz. Der behandelnde Arzt kann auf Grundlage des Impfpasses Empfehlungen für fehlende Impfungen sowie Auffrischungsimpfungen aussprechen. Zudem lässt sich damit der Impfstatus verifizieren, wenn beispielsweise bei Eintritt in den Kindergarten eine vorhandene Masern-Impfung vorgewiesen werden muss. Der Impfpass kann auch als Nachweis für erforderliche Impfungen bei Einreise in ein bestimmtes Land dienen. Jeder versicherte Bürger bekommt den Impfausweis in der Regel bei der ersten Vorsorgeuntersuchung vom Kinderarzt zur Verfügung gestellt.

Welche Impfempfehlungen gibt es für Kinder?

Impfungen sind bei Kindern eine wichtige Maßnahme, um sie vor schweren Krankheiten zu schützen. Unter Umständen treten Impfreaktionen oder Nebenwirkungen nach dem Impfen auf. Daher sollten Eltern gemeinsam mit dem behandelnden Kinderarzt abwägen, welche Impfungen sinnvoll sind.

In der Regel verabreichen Ärzte Kombinationsimpfstoffe, die vor verschiedenen Erkrankungen schützen sollen. Gegen folgende Krankheiten empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) für Kinder von null bis zwölf Jahren u.a. Impfungen:

  • Diphtherie, Tetanus und Pertussis (Keuchhusten)
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
  • Haemophilus influenzae Typ b (Hib) – verursacht Meningitis
  • Hepatitis B
  • Pneumokokken – verursachen z.B. Lungenentzündung
  • Meningokokken – verursachen z.B. Meningitis
  • Masern, Mumps und Röteln
  • Varizellen (Windpocken)
  • FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) für Kinder, die in Risikogebieten leben
  • Grippeimpfung für Kinder mit einem erhöhten Risiko
  • Humane Papillomviren (HPV)
  • Rotaviren

In Deutschland gilt das Masernschutzgesetz. Das bedeutet, dass Eltern vor Eintritt ihres Kindes in einen Kindergarten oder eine Schule nachweisen müssen, dass ihr Kind die empfohlene Impfung gegen Masern erhalten hat.

Welche Impfempfehlungen gibt es für Jugendliche und Erwachsene?

Einige Impfungen, die schweren Infektionskrankheiten vorbeugen, sollten Jugendliche in regelmäßigen Abständen auffrischen lassen, damit der Schutz bestehen bleibt. Dazu zählen beispielsweise Schutzimpfungen gegen Kinderlähmung, Keuchhusten und Tetanus. Verpasste Impfungen gegen HPV sollten Jugendliche möglichst schnell, bis spätestens zum 18. Geburtstag, nachholen. Denn die HPV-Erreger können über Intimkontakte übertragen werden und Krebserkrankungen auslösen. Eine jährliche Grippeimpfung wird besonders für Erwachsene ab 60 Jahren empfohlen. Das gilt auch für eine Schutzimpfung gegen Gürtelrose

Die Heimat Krankenkasse erstattet die Kosten für alle Impfungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Schutzimpfungsrichtlinie als Kassenleistung auf Grundlage der Empfehlung der STIKO aufgenommen hat. Diese sogenannten Standardimpfungen lassen sich direkt über Ihre Gesundheitskarte abrechnen.

Für alle zusätzlichen Schutzimpfungen, die sich nicht über Ihre Gesundheitskarte abrechnen lassen, stellen wir Ihnen ein jährliches Impfbudget zur Verfügung. Hierzu zählen beispielsweise sämtliche Reiseschutzimpfungen, Grippeschutzimpfungen außerhalb der STIKO-Empfehlung oder die Impfung gegen HPV (Gebärmutterhalskrebs) im Erwachsenenalter. Im Rahmen des Impfbudgets übernehmen wir die Impfstoffkosten, sowie die Kosten für das ärztliche Honorar bis zu einer Höhe von insgesamt 300 Euro je Kalenderjahr.

Weitere Informationen zu den empfohlenen Schutzimpfungen finden Sie auf unserer Leistungsseite und über das Robert Koch Institut.

 

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