Neues Verfahren zur Einreichung von Einkommensteuerbescheiden
Wenn Sie als Selbstständiger Ihren Einkommensteuerbescheid nicht innerhalb von drei Jahren bei uns eingereicht haben, haben Sie möglicherweise einen Sanktionsbescheid zum Höchstbeitrag erhalten. Bislang konnten wir nachgereichte Einkommensteuerbescheide in solchen Fällen nicht mehr berücksichtigen.
Änderung seit Dezember 2023
Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz wurde im Dezember 2023 das bisherige Beitragsverfahren angepasst. Sanktionsbescheide können wir innerhalb eines Jahres nach deren Erstellung zurückzunehmen. Für alle Sanktionsbescheide, die vor der Gesetzesänderung erlassen wurden, haben Sie die Möglichkeit, bis zum 16.12.2024 einen Antrag auf Neufestsetzung zu stellen.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Anliegen zu klären und die erforderlichen Schritte einzuleiten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.