Was ist der Unterschied zwischen einer Reha und einer Kur?
Reha und Kur sollen zwar beide die Gesundheit verbessern, setzen aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten an. Eine Kur ist geeignet für gesunde Menschen, die aber unter ersten Symptomen oder Beschwerden leiden. Im Rahmen der Vorsorgekur lernen sie Wege kennen, ihre Gesundheit wieder zu festigen. Ein typisches Beispiel ist die Mutter-/Vater-Kind-Kur, die es der Mutter oder dem Vater ermöglicht, wieder durchzuatmen und das eigene Wohlbefinden zu verbessern. Auch pflegende Angehörige, die teilweise unter hohen Belastungen leben, sind eine typische Zielgruppe. Es handelt sich also um eine Vorsorgemaßnahme, die nur von der gesetzlichen Krankenkasse erbracht werden kann.
Eine Rehabilitation, kurz Reha, soll Menschen helfen, die bereits erkrankt sind und ihre Gesundheit wiedererlangen möchten. Mithilfe verschiedener Therapien kommen die Patienten zum Beispiel nach längerer Erkrankung oder Operation im Rahmen der Reha-Maßnahmen wieder zu Kräften. Eine medizinische Rehabilitation übernimmt bei Berufstätigen die Rentenversicherung. Für Rentnerinnen und Rentner ist die Krankenkasse für die Rehabilitation zuständig. Diese kann ambulant oder als stationäre Rehabilitation in einer Reha-Klinik erfolgen.
Was versteht man unter einer Kur?
Wer sich gesundheitlich geschwächt und ausgelaugt fühlt, beispielsweise eine gestresste Mutter, kann von einer sogenannten Vorsorgekur profitieren, um wieder gesünder und belastbarer zu werden. Eine Vorsorgekur soll verhindern, dass sich bereits bestehende Beschwerden weiter verschlimmern oder ernsthafte Erkrankungen entstehen. Eine Vorsorgekur kann entweder ambulant oder stationär erfolgen.
Welche Kuren übernimmt die Heimat Krankenkasse?
Die Heimat Krankenkasse übernimmt die Kosten für ambulante und stationäre Vorsorgekuren sowie für Mutter und Vater die Mutter-/Vater-Kind-Kuren, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Die ambulante Kur kann auf Wunsch auch im Ausland erfolgen. Darüber hinaus ermöglicht die Heimat Krankenkasse mit den Programmen „Fit und vital“ sowie „Aktivkuren in Europa“ auch sogenannte Kompaktkuren zu festen Terminen.
Besteht kein Kurbedarf sondern einfach der Wunsch nach Erholung, bietet die Heimat Krankenkasse mit den mehrtägigen Programmen „Auszeit“ und „Aktivwoche“ auch ohne medizinische Bescheinigung eine kleine Flucht aus dem Alltag. Hier erwarten Sie neben gesunder Ernährung und Entspannung vielfältige Sport- und Bewegungsangebote an einem anerkannten Kurort.
Wer hat Anspruch auf eine Kur?
Eine Kur kommt in Betracht, wenn Sie unter gesundheitlichen Beschwerden oder Belastungen leiden, die durch ärztliche Behandlung oder andere ambulante Maßnahmen nicht ausreichend gelindert werden können. Bitte beachten Sie, dass es generell keinen Rechtsanspruch auf einen Kuraufenthalt gibt.
Wie kann ich eine Kur beantragen?
Um ambulante Vorsorgeleistungen an einem Kurort in Anspruch nehmen zu können, muss ein entsprechender Vordruck der Krankenkasse ausgefüllt und dort zur Prüfung eingereicht werden. Bei der Heimat Krankenkasse können Sie den Antrag ganz einfach über die ServiceApp stellen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Antragsunterlagen auch gern per Post zu. In jedem Fall ist eine Bescheinigung des Arztes über die medizinische Notwendigkeit erforderlich. Sofern die medizinische Begründung plausibel ist und entsprechende Kriterien erfüllt werden, können wir die Kosten für Ihre Vorsorgekur übernehmen.
Wie oft habe ich Anspruch auf eine Kur?
Eine ambulante Vorsorgekur, wie zum Beispiel auch die Kompaktkur „Fit und vital“, kann generell nach frühestens drei Jahren wiederholt werden. Stationäre Vorsorgeleistungen können nach frühestens vier Jahren wieder in Anspruch genommen werden. Bei zwingenden medizinischen Gründen gibt es Ausnahmen von dieser Regelung.
Unser Tipp: Sie können jedes Jahr an einem unserer Gesundheitsprogramme „Auszeit“ oder „Aktivwoche“ teilnehmen!
Was muss ich bei Kuren dazu bezahlen?
Bei einer ambulanten Vorsorgekur übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der ärztlichen Behandlung und der Heilmittel. Für Sie fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an. Für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrt erhalten Sie einen Zuschuss von 16 Euro pro Tag. Bitte beachten Sie, dass Sie als Arbeitnehmer für eine ambulante Vorsorgekur Urlaub nehmen müssen.
In der stationären Vorsorgekur sowie der Mutter-/Vater-Kind-Kur fällt lediglich eine Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag an.