Eine Zahnzusatzversicherung schützt vor hohen Kosten
Ob für eine hochwertige Füllung, eine Krone, ein Inlay oder Zahnersatz: Eine private Krankenversicherung ist eine gute Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Mit ihr können sich die gesetzlichen Festzuschüsse so weit erhöhen, dass der Eigenanteil für Patienten im besten Fall wegfällt. Was ist beim Abschluss zu beachten?
Was deckt eine Zahnzusatzversicherung ab?
Viele Kosten, die bei Zahnbehandlungen anfallen, dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nur anteilig übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel Inlays, Füllungen aus bestimmten Materialien oder Wurzelbehandlungen. Damit die Behandlung am Ende nicht zu teuer wird, kann eine Zusatzversicherung die Erstattung erhöhen – je nach Versicherung und Tarif sogar bis zu 100 Prozent.
Je nach Vertrag deckt eine Zahnzusatzversicherung der meisten Anbieter folgende vier Bereiche ab:
- Prophylaxe-Maßnahmen
Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung, Bleaching - Behandlung/Füllung
Hochwertige Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontal-Behandlungen - Zahnersatz
Kronen, Brücken, Inlays, Veneers, Implantate (plus Knochenaufbau) - Kieferorthopädie
Worauf kommt es bei einer guten Zahnzusatzversicherung an?
Die Leistungen der Versicherung sollten immer zu den individuellen Bedürfnissen des Betroffenen passen. Wer jung ist und noch keinen Gedanken an Zahnersatz verschwenden muss, hat andere Anforderungen an seine Versicherung als ein Patient, der sich für einen ersten Zahnersatz entscheiden möchte.
Generell kommt es bei der Wahl der richtigen Versicherung und des persönlichen Tarifs darauf an, dass der Leistungsumfang für die monatlichen Beiträge stimmt, wie lang die Laufzeit ist, ob es eine Altersrückstellung gibt und dass die Beschränkungen nichts Wichtiges verhindern. Außerdem ist es ratsam, auch darauf zu achten, ob es Leistungsausschlüsse gibt und wie hoch die Höchstdeckungssumme ist.
Vor dem Abschluss ist auch wichtig, zu wissen, ob die Versicherung sofort greift oder ob es eine Wartezeit in den ersten Versicherungsjahren gibt.
Viele Tarife sind auf bestimmte Leistungen ausgerichtet. Diese liegen bei einer Versicherung für Erwachsene zum Beispiel eher auf Behandlungen und Füllungen, bei Modellen für Kinder eher auf Prophylaxe und Kieferorthopädie. Wer schon gemeinsam mit seinem Zahnarzt eine bestimmte Behandlung geplant hat und bisher noch keine Zusatzversicherung abgeschlossen hatte, braucht wiederum einen Tarif mit sogenannter Rückwärtsversicherung oder einen Tarif mit Sofortleistung, um für sich persönlich gute Leistungen zu bekommen.
Unbedingt enthalten sein sollten Vorsorgeleistungen wie Prophylaxe (zum Beispiel eine professionelle Zahnreinigung) und Behandlungen wie zum Beispiel Füllungen.
Wann ist eine Zahnzusatzversicherung wirklich sinnvoll?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei einer Zahnbehandlung die medizinisch notwendige Regelversorgung. Für eine Standardfüllung an einem der hinteren Backenzähne hat eine Zahnzusatzversicherung daher keinen Nutzen. Sinnvoll ist sie aber dann, wenn die Behandlung über die Standardversorgung hinausgehen soll. Wenn es zum Beispiel um hochwertigen Zahnersatz, speziell Implantate, eine Brücke, um Parodontose-Behandlungen, um Kosten für spezielle Wurzelbehandlungen oder die professionelle Zahnreinigung geht.
Auch in diesen Fällen dürfen die gesetzlichen Krankenkassen lediglich einen Festzuschuss zu den Kosten geben. Alles, was darüber hinausgeht, müssen gesetzlich Versicherte in Eigenleistung übernehmen. Zahnzusatzversicherungen können die Zahnarztrechnung überschaubar halten, indem sie den gesetzlichen Anteil ergänzen und so die Versorgungslücke schließen.
Nicht nur für die gesetzliche Krankenversicherung, auch für die Zahnzusatzversicherung ist die medizinische Notwendigkeit einer Zahnbehandlung eine Voraussetzung. Rein kosmetische Behandlungen wie zum Beispiel ein Bleaching werden in der Regel auch von der Versicherung nicht getragen.
Welche Haken gibt es bei der Zahnzusatzversicherung?
Wichtig für den Abschluss der Versicherung ist der Zeitpunkt der Unterschrift: Bei Vertragsabschluss werden in der Regel Gesundheitsfragen gestellt. Häufige Fragen sind zum Beispiel, ob schon Zähne fehlen oder durch Zahnersatz ersetzt wurden. Um eine Zahnzusatzversicherung abschließen zu können, sollte daher noch kein Behandlungsbedarf bestehen – der Zahnarzt darf also noch keinen Zahn als behandlungsbedürftig eingestuft haben.
Wer sie erst abschließt, nachdem der Zahnarzt schon einen Behandlungsbedarf festgestellt hat, muss die Kosten zumindest für diese Behandlung in der Regel selbst tragen: Schon geplante Therapien sind in den meisten Tarifen vom Versicherungsschutz und somit von einer Kostenerstattung ausgeschlossen. Die Versicherung greift dann erst für Behandlungen nach zukünftigen Diagnosen.
Ausnahmen: Tarife mit einer sogenannten Rückwärtsversicherung oder Sofortversicherung können auch dann noch greifen. Zu beachten ist allerdings, dass der Leistungsumfang dieser Versicherungen häufig begrenzt ist. Außerdem gibt es auch hier Beschränkungen, die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein können und zum Beispiel den genauen Zeitpunkt der Diagnose in der Vergangenheit betreffen.
Auch ist der komplette Leistungsumfang der Versicherungen oft nicht auf den ersten Blick im Vertrag ersichtlich. Darum ist wichtig, vor der Unterschrift alles genau durchzulesen. Einige Anbieter legen zum Beispiel eine bestimmte Anzahl an Implantaten fest, die nicht überschritten werden darf. Andere legen für einige Leistungen eine Erstattungsobergrenze fest.
Außerdem läuft die Kostenerstattung von Versicherer zu Versicherer meist unterschiedlich: Manche Anbieter übernehmen zum Beispiel einen bestimmten Prozentsatz der Rechnung, andere schießen einen festen Betrag zu. Auch darauf sollten Patienten vor Vertragsabschluss achten und sich genau den Top-Tarif suchen, der zu ihren Bedürfnissen passt.
Eine Entscheidungshilfe bei der Wahl eines geeigneten Zahnzusatz-Tarifs können Vergleichsportale im Internet sein, die eine Gegenüberstellung verschiedener Tarife ermöglichen und Unterschiede deutlich machen.
Gesundheitskonto: Sie entscheiden, was Ihnen wichtig ist
Im Rahmen des persönlichen Gesundheitskontos übernimmt die Heimat Krankenkasse viele Zusatzleistungen, um gesunde Zähne zu erhalten. Dazu zählen unter anderem: Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung, Kariesinfiltration oder ein Bakterientest vor einer Parodontose-Behandlung.