Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die ServiceApp der Heimat Krankenkasse.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die ServiceApp der Heimat Krankenkasse ist aktuell nicht mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar. Wir arbeiten daran, unsere ServiceApp barrierefrei anzubieten zu können.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.06.2021 erstellt und zuletzt am 28.06.2021 aktualisiert.
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@. heimat-krankenkasse.de
Außerdem steht Ihnen beim Thema Barrierefreiheit folgender Ansprechpartner zur Verfügung:
Heimat Krankenkasse
Abteilung Marketing und Kommunikation
E-Mail: marketing@ heimat-krankenkasse.de
Tel.: 0521 92395-0
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@. schlichtungsstelle-bgg.de