Elektronische Patientenakte (ePA)
Die neue elektronische Patientenakte
Seit dem 15. Januar 2025 wird die neue elektronische Patientenakte (ePA) 3.0 schrittweise für alle gesetzlich Versicherten eingeführt – es sei denn, Sie haben bereits widersprochen. Die automatische Erstellung der Akten befindet sich aktuell in Bearbeitung und wird voraussichtlich bis Ende Februar 2025 abgeschlossen sein. Selbstverständlich haben Sie weiterhin die Möglichkeit, der Erstellung einer ePA zu widersprechen oder diese nach erfolgter Erstellung löschen zu lassen.
Mit der ePA für alle macht das deutsche Gesundheitswesen einen entscheidenden Schritt in Richtung Digitalisierung. Was genau bedeutet das für Sie als Versicherte?
Was ist die ePA für alle?
Die elektronische Patientenakte speichert alle relevanten medizinischen Daten von Patientinnen und Patienten – individuell und nach den höchsten Sicherheitsstandards. Bislang mussten Versicherte eine ePA aktiv bei ihrer Krankenkasse beantragen. Mit Einführung der ePA für alle wird diese für alle Versicherten automatisch angelegt, sofern sie nicht widersprechen (Opt-Out-Version).
Die Vorteile der ePA für alle
In der ePA sind alle relevanten Gesundheitsdaten gebündelt und übersichtlich verfügbar. Ob verschriebene Medikamente, Arztbriefe oder Entlassbriefe nach einem Krankenhausaufenthalt – Ärztinnen und Ärzte können diese Daten deutlich einfacher einsehen und für die Behandlung nutzen, ohne dass Patientinnen und Patienten jeden Zugriff einzeln freigeben müssen. So sind wichtige Informationen schnell zur Hand und müssen nicht erst in Papierform angefordert werden. Auch Doppeluntersuchungen werden vermieden.
Durch den schnellen Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten können Ärztinnen und Ärzte eine noch individuellere Behandlung sicherstellen. Therapien lassen sich besser auf Vorerkrankungen abstimmen und potenzielle Wechselwirkungen zwischen Krankheiten oder Medikamenten werden schneller erkannt. Das verbessert die Qualität Ihrer Versorgung erheblich.
Individuelle Einstellungen
Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt kann im Behandlungskontext auf die Daten in Ihrer ePA zugreifen. Das heißt, auch während längerer Behandlungen hat er oder sie Ihre Daten gut im Blick. Der Zugriff ist auf 90 Tage beschränkt. Lassen Sie Ihre eGK in der Apotheke einlesen, haben Apothekerinnen und Apotheker standardmäßig drei Tage lang Zugriff auf die ePA.
Wenn Sie den Zugriff auf Ihre ePA-Daten anpassen möchten, können Sie dies über eine kostenfreie App tun. Sie können den Zugriff auf Ihre ePA zum Beispiel vorzeitig beenden oder verlängern. Die Nutzung dieser App ist aber nicht zwingend notwendig. Möchten Sie die App nutzen, empfehlen wir diese aufgrund technischer Umstellungen frühestens ab Frühjahr/Sommer 2025 zu installieren. Wir werden Ihnen hier an dieser Stelle in den kommenden Monaten weitere Informationen dazu geben.
Wie lege ich Widerspruch gegen die ePA ein?
Möchten Sie keine ePA? Dann nutzen Sie einfach unser Widerspruchs- und Widerrufsformular. Sollten Sie Ihre Meinung später ändern, können Sie Ihren Widerspruch über denselben Link jederzeit zurücknehmen.
Gut zu wissen: Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist für Sie freiwillig. Auch wenn Sie die ePA nicht selbst verwalten, können Ihre behandelnden Ärzte auf Ihre Gesundheitsdaten zugreifen und davon profitieren. Weitere Informationen zur ePA ab 2025 finden Sie zudem in unserem umfassenden Informationsmaterial.
Datenschutz nach modernstem Standard
Die ePA bietet eine moderne Sicherheitsarchitektur. Sie unterliegt den strengen Regelungen der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und weiteren Datenschutzbestimmungen. Daten werden nur verschlüsselt über Server in Deutschland in die ePA übertragen und sind ausschließlich für die Patientinnen und Patienten sowie zugriffsberechtigte Heilberuflerinnen und Heilberufler einsehbar. Wir als Krankenkasse haben keinen Zugriff auf die Inhalte.
Nutzen für die Forschung
Die in Ihrer ePA gespeicherten Gesundheitsdaten sind äußerst wertvoll für die medizinische Forschung. Sie sind entscheidend für die Entwicklung innovativer Behandlungsmethoden und Medikamente und tragen wesentlich zum Verständnis von Krankheiten bei. Ab Herbst 2025 ist vorgesehen, dass diese Daten für das Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verfügbar gemacht werden können. Um Ihre Privatsphäre zu wahren, werden die Daten pseudonymisiert. Das bedeutet, Ihre personenbezogenen Daten, wie Name oder Geburtsdatum, werden durch Codes oder ID-Nummern ersetzt. Sie haben jederzeit das Recht, der Nutzung Ihrer Daten zu widersprechen.
Weitere Informationen zur ePA für alle finden Sie auf der Website der Gematik.
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