Elektronische Gesundheitskarte
Ihre Eintrittskarte für Arztbesuche und digitale Anwendungen
Mit der elektronischen Gesundheitskarte, kurz eGK, weisen Sie sich als Versicherter oder Versicherte der Heimat Krankenkasse aus. So können Sie beim Arzt oder Zahnarzt medizinische Leistungen sowie Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen. Jedes Mitglied und jede(r) mitversicherte Familienangehörige erhält seine bzw. ihre eigene Gesundheitskarte. Bitte legen Sie die Gesundheitskarte bei einem Arzttermin in der Praxis vor. Ihre Daten werden eingelesen und der Arzt oder ein anderer Leistungserbringer kann die erbrachte Leistung mit der Heimat Krankenkasse abrechnen.
Ihre eGK: immer auf dem aktuellsten Stand
Jedes Mal, wenn Ihre eGK in einer Praxis eingelesen wird, erfolgt ein aktueller Online-Abgleich mit Ihrem sogenannten Versichertenstammdatensatz. Sollte es also eine Änderung im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsschutz oder eine Adressänderung bei Ihnen gegeben haben, aktualisiert sich Ihre Karte bei diesem Abgleich ganz automatisch. Sollten Sie von uns eine neue Karte erhalten haben, wird Ihre alte Karte automatisch gesperrt. Nutzen Sie daher bitte immer Ihre neueste eGK. Auf diese Weise lässt sich auch Missbrauch sicher vermeiden.
Lassen Sie uns wissen, wenn Sie Ihre Gesundheitskarte verloren haben, diese defekt ist oder Sie aus einem anderen Grund eine neue Karte benötigen. Nutzen Sie hierfür unser Formular zur Anforderung einer neuen Gesundheitskarte.
Zur Zeit nehmen wir einen automatischen Austausch von Gesundheitskarten vor, die ihre maximale Gültigkeit von fünf Jahren erreicht haben.
Die Bestandteile Ihrer eGK
Auf dem Chip werden folgende Versichertendaten gespeichert: Vorname und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Versichertennummer, Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner), Versicherungsbeginn, Gültigkeit der Karte. Weiterhin können freiwillige Daten gespeichert werden, z.B. zur Nutzung des Elektronischen Medikationsplans oder des Notfalldatenmanagements.
Das Symbol zeigt, dass Ihre eGK mit der NFC-Technik für kontaktloses Auslesen ausgestattet ist (NFC = Near Field Communication).
Die 6-stellige CAN (Card Access Number) wird benötigt, wenn Sie Ihre eGK „kontaktlos“ nutzen möchten. Sie dient zur Anmeldung an digitale Services, z.B. Elektronische Patientenakte. Die CAN verhindert das missbräuchliche Auslesen Ihrer Karte.
Beschreibt die Softwareversion mit jeweiligem Sicherheitsalgorithmus. Aufgrund steigender (sicherheits)technischer Anforderungen wurde die erste Kartengeneration von der Generation G2 bzw. G2.1 abgelöst.
Ihr Lichtbild ist 10 Jahre gültig. Vor einem Kartenversand informieren wir Sie, ob ein neues Lichtbild benötigt wird.
Die letzten 8 Stellen der Kennnummer (ICCSN) werden für diverse Identifizierungsprozesse benötigt, z.B. im Rahmen der Elektronischen Patientenakte.
Gültigkeit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) für eine unbürokratische ärztliche Behandlung innerhalb Europas (betrifft nicht die Gültigkeit der Krankenversicherung in Deutschland oder des Chips).
Neue Möglichkeiten mit der eGK
Seit Januar 2021 gibt die Heimat Krankenkasse nur noch elektronische Gesundheitskarten aus, die mit der sogenannten Nearfield-Communication-Technologie (NFC) ausgestattet sind. Dabei ist in der Karte ein Antennenmodul eingebaut. Dies ermöglicht neben dem normalen Einstecken der Karte in das Kartenlesegerät auch ein kontaktloses Auslesen beim Leistungserbringer. Ob Sie eine solche Karte bereits besitzen, erkennen Sie an dem Kürzel G2.1 in Kombination mit dem Symbol für die kontaktlose Schnittstelle auf der Vorderseite Ihrer eGK (siehe Abbildung). Für Ihren Besuch beim Arzt ist die eGK mit der NFC-Technologie allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Karte hier ganz einfach in das Kartenlesegerät gesteckt werden kann.
Die eGK mit der NFC-Technologie kann aber noch mehr. Mit ihr haben Sie Zugang zu neuen digitalen Anwendungen, die Ihre gesundheitliche Versorgung optimieren können:
- Elektronischer Medikationsplan (E-Medikationsplan)
- Notfalldatensatz (NFD)
- Elektronische Patientenakte (ePA)
- Elektronisches Rezept (E-Rezept)
Ob und welche der neuen Anwendungen Sie nutzen, entscheiden natürlich Sie selbst. Die Nutzung ist freiwillig. Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Leistungserbringer (Arztpraxen etc.) eine Nutzung der neuen Anwendungen ermöglichen. Für die Nutzung der Anwendungen benötigen Sie neben einer eGK mit NFC-Technologie auch eine dazugehörige PIN (plus PUK).
PIN und PUK - höchste Sicherheit bei digitalen Anwendungen
Ob E-Medikationsplan, Notfalldatensatz, elektronische Patientenakte oder E-Rezept – um bei der Speicherung Ihrer gesundheitlichen Daten die höchsten Sicherheitsanforderungen gewährleisten zu können, benötigen Sie neben einer eGK mit NFC-Technologie auch eine PIN und einen PUK.
Die PIN ist eine in der Regel sechsstellige persönliche Geheimzahl, welche zur Authentifizierung ihres Inhabers bei der Nutzung elektronischer Anwendungen genutzt wird. Sollten Sie Ihre PIN vergessen oder mehrfach falsch eingegeben haben, wird die Anwendung gesperrt. An dieser Stelle soll zukünftig ihr PUK ins Spiel kommen, denn der PUK soll ihr persönlicher Entsperrungsschlüssel werden und die Zuordnung einer neuen PIN ermöglichen. Aktuell steht diese Funktion allerdings noch nicht zur Verfügung. Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben, benötigen Sie daher aktuell eine neue eGK sowie eine neuen PIN (plus PUK). Informationen zur Anforderung Ihrer PIN (plus PUK).