Studenten
Familienversicherung für Studenten
Wenn Sie sich für ein Studium einschreiben, müssen Sie schon bei der Immatrikulation nachweisen, dass Sie krankenversichert sind. In den meisten Fällen sind Sie als Student bei den Eltern beitragsfrei über die Familienversicherung mitversichert, wenn Sie
- im Inland wohnen,
- selbst nicht krankenversichert sind,
- das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben,
- monatlich nicht über ein Einkommen (ohne BAföG) von mehr als 505 Euro (Stand 2024) bzw. 538 Euro (bei Einkommen aus einem Minijob) verfügen.
Der Zeitraum der Familienversicherung kann sich verlängern, wenn wegen einer gesetzlichen Dienstpflicht die Schul- oder Berufsausbildung unterbrochen oder verzögert worden ist, zum Beispiel wegen eines freiwilligen Wehrdienstes oder Freiwilligendienstes.
Möchten Sie als Student einer Beschäftigung nachgehen, ist es wichtig zu wissen, dass die Familienversicherung nur bis zu einem Einkommen von monatlich 505 Euro (Stand 2024) besteht. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 538 Euro.
Verdienen Sie mehr, müssen Sie sich in der Regel zum gesetzlich festgelegten Beitrag für Studierende selbst krankenversichern.
Werkstudentische Beschäftigung
Eine Beschäftigung als Werkstudent hat den Vorteil, dass unabhängig von der Höhe des Einkommens keine Abgaben für die Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung aufgrund dieser Tätigkeit anfallen. Für die Versicherungsfreiheit gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen, wie beispielsweise der zeitliche Umfang der Beschäftigung. Außerdem kann die Höhe des Arbeitsentgeltes dazu führen, dass die Familienversicherung endet.
Lassen Sie sich daher vor Aufnahme einer werkstudentischen Beschäftigung über die verschiedenen und oftmals individuellen Voraussetzungen beraten – gerne können Sie jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen.
Krankenversicherung der Studenten (KVdS)
Studierende, für die eine Familienversicherung nicht mehr möglich ist, können sich selbst bei der Heimat Krankenkasse versichern. Die kostengünstige Versicherung in der KVdS ist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich.
Beiträge in der KVdS
Die Beitragshöhe der KVdS ist bundesweit einheitlich und wird anhand der BAföG-Bedarfssätze berechnet. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag.
Beitragsübersicht in der KVdS ab 01.10.2024
Krankenversicherung | 87,38 Euro/Monat + 21,38 Euro/Monat (2,5 % Zusatzbeitrag) |
Pflegeversicherung | 29,07 Euro/Monat |
Pflegeversicherung Kinderlose (ab 23 Jahren) | 34,20 Euro/Monat |
Sollten Sie mehr als ein Kind unter 25 Jahren haben, gilt ab dem 01.07.2023 für Sie ein Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozent für das 2. bis 5. Kind. Der Beitrag wird anhand des BAföG-Bedarfssatzes berechnet.
Grundsätzlich sind die Beiträge für das gesamte Semester im Voraus fällig. Sie können mit uns aber gern eine monatliche Zahlungsweise per Lastschriftverfahren vereinbaren.